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Bundestag beschließt Abschaffung der WLAN-Störerhaftung

Archivmeldung vom 02.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD ein Gesetz beschlossen, das die Verbreitung freier WLAN-Netze fördern soll: Die Änderung im Telemediengesetz (TMG) soll dafür sorgen, dass Betreiber von frei zugänglichen Internetzugängen, etwa Café-Besitzer oder Einzelhändler, nicht für Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden können.

Grüne und Linke hatten eine deutlichere Abschaffung der Haftungspflicht und von Unterlassungsansprüchen gefordert. Bisher haften Betreiber öffentlicher kabelloser Internetzugänge unter Umständen dafür, wenn die Nutzer etwa illegal Musik downloaden. Diese Unsicherheit gilt als Hauptgrund dafür, dass Deutschland im internationalen Vergleich nur wenige Hotspots hat.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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