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SPD: Kanzleramt blockiert Strafverschärfung bei Vergewaltigung

Archivmeldung vom 24.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Heiko Maas (Juni 2014)
Heiko Maas (Juni 2014)

Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die geplante Verschärfung der Strafvorschriften gegen Vergewaltigung kommt zum Ärger der SPD immer noch nicht voran: Bundeskanzleramt und Bundesinnenministerium (BMI) verweigern seit mehr als drei Monaten einem Entwurf aus dem Haus von Justizminister Heiko Maas (SPD) ihre Zustimmung, ein Krisengespräch Ende vergangener Woche scheiterte, berichtet der "Spiegel".

"Es ist ärgerlich und unverständlich, dass das Kanzleramt diese wichtige Reform blockiert, und das ohne nachvollziehbare Gründe", klagt Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag. Nach geltendem Strafrecht liegt eine Vergewaltigung vor, wenn Sex mit Gewalt oder Drohungen erzwungen wurde oder das Opfer sich in einer schutzlosen Lage befand. Maas will auch Fälle ahnden, in denen Opfer durch Überraschungsangriffe überrumpelt wurden oder nur glaubten, sie seien schutzlos. Kanzleramt und BMI geht der Entwurf zu weit, sie fürchten Falschverdächtigungen. Auch Unionsfraktionschef Volker Kauder sehe die Reform skeptisch, heißt es laut "Spiegel" in Koalitionskreisen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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