Gesetz zu kommunalen Altschulden kommende Woche im Kabinett
Das Bundeskabinett soll Ende kommender Woche den Gesetzentwurf zur Übernahme der kommunalen Altschulden beschließen. In der darauf folgenden letzten Sitzungswoche in dieser Wahlperiode sollen Bundestag und Bundesrat darüber beraten, sagte die Staatsministerin im Kanzleramt, Sarah Ryglewski (SPD), der "Rheinischen Post".
"Wir wollen den Gesetzentwurf Ende kommender Woche per Umlaufverfahren
im Kabinett beschließen, mit dem Ziel, ihn in der letzten Januarwoche im
Plenum des Deutschen Bundestages zu beraten. Dann könnte das Verfahren
noch vor der Bundestagswahl abgeschlossen werden", so Ryglewski.
Bundesfinanzminister
Jörg Kukies (SPD) hatte unlängst einen Gesetzentwurf vorgelegt, der
eine Grundgesetzänderung vorsieht. Dazu braucht die Bundesregierung die
Zustimmung der Union, denn Änderungen der Verfassung sind nur mit
Zweidrittelmehrheiten in beiden Häusern möglich. Die Schuldenübernahme
durch den Bund schließt die Verfassung bisher aus, weil die Länder für
ihre Kommunen zuständig sind. "Wir wollen im Grundgesetz die Möglichkeit
schaffen, dass der Bund einmalig die Hälfte der Altschulden von
überschuldeten Kommunen eines Bundeslandes übernimmt. Jedes Land kann
selbst entscheiden, ob es diese Möglichkeit nutzen möchte", sagte die
Staatsministerin.
Die betroffenen Länder würden die andere Hälfte
der Schulden übernehmen. "Wir haben uns auch deshalb entschieden,
diesen Gesetzentwurf jetzt vorzulegen, weil das Risiko besteht, dass
nach der Wahl die demokratischen Parteien möglicherweise keine
verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit mehr haben. Deshalb finden jetzt
auf allen Ebenen Gespräche mit den Ländern und mit Union und FDP
statt", sagte sie. "Die Grundgesetzänderung würde keine künftige
Bundesregierung binden. Es wäre nur die Möglichkeit geschaffen, dass sie
die überschuldeten Kommunen entlasten kann", so die Staatsministerin.
Die
Altschuldenübernahme durch den Bund würde die gesamtstaatliche
Schuldenbremse nicht tangieren, weil nur Schulden umgebucht würden.
"Insgesamt belaufen sich die Altschulden der Kommunen auf etwa 31
Milliarden Euro, das wären 15,5 Milliarden für den Bund. Für diese Summe
müsste der Bund dann Zins und Tilgung leisten, dies wäre dann natürlich
haushaltsrelevant", sagte Ryglewski.
Quelle: dts Nachrichtenagentur