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Verbraucherschützer kritisierten Gesetz zur Rücknahme von Elektroschrott

Archivmeldung vom 11.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Frank Radel / pixelio.de
Bild: Frank Radel / pixelio.de

Das vom Kabinett beschlossene Gesetz zur Rückgabe von Elektromüll (ElektroG) greift aus Sicht der Verbraucherzentralen zu kurz. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) kritisierte die Energie-Expertin des Bundesverbandes, Hyewon Seo, die Pläne als zu kompliziert. Es hätten alle Elektrogeschäfte dazu verpflichtet werden müssen und nicht nur Händler ab einer Ladengröße von 400 Quadratmetern.

"In vielen anderen EU-Ländern wurde die Rücknahmeverpflichtung aus der Waste Electrical und Electronic Equipment Directive (WEEE-RL) übernommen. Diese bietet eine wesentlich einfachere Rückgabemöglichkeit für Verbraucher", sagte die Verbraucherschützerin. Nach dieser EU-Richtlinie könnten Kunden ihre ausgedienten Geräte überall abgeben, sofern sie ein Neugerät kaufen. Eine Beschränkung auf 400 Quadratmeter sei unsinnig, so Seo. "Wir fordern zumindest die unveränderte Umsetzung der EU-Richtlinie, so wie es Frankreich, Großbritannien, Spanien, die Niederlande und andere EU-Länder auch getan haben."

Deutsche Umwelthilfe fordert gesetzliche Festlegung eines neuen DIN Standards, um das bisher unsachgemäße Kühlgeräterecycling in Deutschland zu beenden

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und appelliert an den Bundestag, eine Nachbesserung zu verlangen. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation fordert außerdem einen verbindlichen Standard für das Recycling ausgedienter Kühlgeräte, die sogenannte DIN Norm 50574. Die Entnahme und Zerstörung von mindestens 90 Prozent des besonders schädlichen Klimagases FCKW müsse über alle Entsorgungsstufen vorgeschrieben werden. Deutschland ist im Vergleich zu anderen EU-Staaten beim Thema Kühlgeräterecycling rückständig. Die durchschnittliche FCKW-Entnahmemenge liegt bei nur 63 Prozent.

Jährlich werden in Deutschland knapp drei Millionen Kühlschränke und Kühltruhen recycelt. Über die Hälfte dieser Geräte enthalten das klimaschädliche Gas FCKW, das bei unsachgemäßer Entsorgung freigesetzt wird und die Ozonschicht zerstört sowie den Klimawandel anheizt. Allein 2012 belasteten etwa eine Million Tonnen vermeidbare CO2-Äquivalente so die Atmosphäre.

Die derzeit geltende "Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft" (TA Luft) ist ungeeignet, um ein sachgerechtes Kühlgeräterecycling in Deutschland sicherzustellen. Sie schreibt lediglich vor, einmal im Jahr zu prüfen, ob eine Recyclinganlage funktionstüchtig ist. Ob die Anlage in der Praxis ordnungsgemäß betrieben wird, kann dadurch nicht sichergestellt werden. Der bisherige Verzicht auf Mengenstromnachweise führt absurderweise dazu, dass Recyclingunternehmen umso mehr verdienen, je geringer die Entnahmequote an FCKW ist. Nach Auffassung der DUH muss deshalb die neue und wegweisende Entsorgungsnorm DIN EN 50574 verbindlich festgelegt werden, um das Problem falsch entsorgter Kühlgeräte zu lösen.

"Der Entsorgungsnotstand bei alten Kühlschränken ist den Behörden seit Jahren bekannt. Umso unverständlicher ist es, dass der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Elektrogesetzes darauf verzichtet, das Problem zu lösen und akzeptiert, dass illegal eine Million Tonnen CO2-Äquivalente das Klima belasten. Wir brauchen wie in den Niederlanden verpflichtende Mengenstromnachweise und eine Sicherstellung, dass die in den Altgeräten enthaltenen FCKW auch tatsächlich entnommen und entsorgt werden", sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er fordert von Umweltministerin Barbara Hendricks, den Recyclingstandard für Kühlgeräte DIN EN 50574 verbindlich im ElektroG festzulegen.

Die Norm schreibt verpflichtend eine Stoffstrombilanz vor und ermöglicht durch die Vorgabe konkreter FCKW-Entnahmewerte eine einfache Überprüfung der Anlagenleistung. Damit wird klar, welche Menge an Kühlgeräten mit wie viel umweltschädlichen FCKW in eine Anlage gelangt und welche Menge FCKW tatsächlich entnommen und fachgerecht zerstört wird.

"Deutschland ist beim Kühlgeräterecycling ein Entwicklungsland. Aufgrund veralteter und ungeeigneter Entsorgungsvorschriften, die förmlich zum Tricksen einladen, akzeptiert das Bundesumweltministerium sehenden Auges eine erhebliche Klimabelastung durch FCKW aus Kühlgeräten. Durch die gesetzliche Festlegung des Entsorgungsstandards DIN EN 50574 kann Umweltministerin Hendricks einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten", sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Die Niederlande haben die Norm EN 50574 bei ihrer Gesetzesneufassung für die Kühlgerätebehandlung verbindlich vorgeschrieben. In vielen weiteren EU-Ländern schreiben die nationalen Rücknahmesysteme die Norm ebenfalls verbindlich vor - Deutschland sollte nachziehen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung - Deutsche Umwelthilfe (DUH) (ots)

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