Berliner CDU-Generalsekretär will Modernisierungsumlage zeitlich befristen
Archivmeldung vom 15.01.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Generalsekretär der Berliner CDU, Stefan Evers, hat gefordert, Modernisierungskosten nur noch zeitlich befristet auf Wohnungsmieten aufzuschlagen. Evers sagte dem rbb, ihm sei nicht ersichtlich, warum Modernisierungen betriebswirtschaftlich nach einigen Jahren abgeschrieben seien, aber trotzdem dauerhaft die Miete belasteten.
"Wenn beispielsweise eine Heizungsanlage betriebswirtschaftlich abgeschrieben ist, dann darf sie auch nicht mehr auf die Miete aufgerechnet werden", forderte der CDU-Politiker. Das Argument, dass sich mit einer Modernisierung für Mieter der Wohnwert erhöhe, akzeptiere er nicht: "Das heutige System führt im Ergebnis dazu, dass ein Mieter eine Heizungsanlage dreimal, viermal, fünfmal in seinem Leben zu bezahlen hat. Das ist niemandem erklärbar und ich finde, der Zustand muss abgestellt werden."
Die Modernisierungsumlage ist im Mietrecht auf Bundesebene geregelt. Evers zeigte sich optimistisch, mit seiner Forderung auch bei den eigenen Parteifreunden im Bundestag durchzudringen: "Wir sind streitlustig, wir haben in Berlin besondere Erfahrungen und die bringen wir auf Bundesebene auch ein und insofern schauen wir mal, ob wir da nicht auch Bewegung bei der CDU insgesamt sehen."
Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)