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Coronakrise: Bundesregierung plant Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz

Archivmeldung vom 07.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Immer mehr Arbeitsplätze gleichen Lohnsklaverei  mit Lohnsklaven (Symbolbild)
Immer mehr Arbeitsplätze gleichen Lohnsklaverei mit Lohnsklaven (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Bundesregierung plant wegen der Corona-Pandemie für bestimmte systemrelevante Berufe Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz.

"Zur Bewältigung dieses außergewöhnlichen Notfalls, der bundesweite Auswirkungen hat, können für eine befristete Zeit auch längere Arbeitszeiten, kürzere Ruhezeiten sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen für bestimmte Tätigkeiten notwendig sein", heißt es im Referentenentwurf für eine Covid-19-Arbeitszeitverordnung, den das Arbeitsministerium im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium erarbeitet hat und über den das "Handelsblatt" berichtet.

Die Verordnung ist bis Ende Juni befristet. Demnach darf die Arbeitszeit in bestimmten Berufen auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden. "Dies gilt nur, soweit die Verlängerung nicht durch vorausschauende organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann", heißt es im Verordnungsentwurf weiter.

Die tägliche Ruhezeit könne von elf auf neun Stunden verkürzt werden. Längere Arbeitszeiten sollten unter anderem für Beschäftigte in der Herstellung, Verpackung und beim Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs, Arzneimitteln und Medizinprodukten möglich sein, heißt es in dem Entwurf. Die Verordnung nenne aber unter anderem auch die Landwirtschaft, die Energie- und Wasserversorgung, Apotheken und Sanitätshäuser, Geld- und Werttransporte oder das Daten- und Netzwerkmanagement. Diese Arbeitnehmer dürften auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, heißt es in dem Verordnungsentwurf, über den das "Handelsblatt" berichtet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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