Sachsen: Bademeister-Ausbildung durch Paragraphenreiterei de facto verboten
Archivmeldung vom 01.08.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićZum Aus der sächsischen Landesschwimmmeisterschule durch bürokratische Hindernisse (Freie Presse von heute, S. 2) erklärt der sportpolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Holger Hentschel: „Bisher sind angehende Bademeister nach Sachsen gepilgert, um ihre Lehrgänge und Prüfungen zu absolvieren. Diese bewährte, jahrelange Praxis durch Paragraphenreiterei de facto zu verbieten, ist bürokratischer Irrsinn."
Hentschel weiter: "Uns fehlen sowohl in Sachsen als auch in anderen Bundesländern Bademeister. Auch bei den Rettungsschwimmern gibt es einen Personalnotstand.
Aus diesem Grund erwarten wir von der Regierung, dieses Problem pragmatisch zu lösen. Das heißt: Die Landesschwimmmeisterschule braucht eine Ausnahmegenehmigung, um Lehrgangsteilnehmer aus allen Bundesländern prüfen zu dürfen. Die Einschränkung auf Sachsen und Thüringen war fatal und muss zurückgenommen werden.“
Hintergrund: Die Schwimmmeisterschule darf nur noch angehende Bademeister aus Sachsen und Thüringen prüfen – und nicht mehr aus allen Bundesländern. Dadurch verringerten sich die Teilnehmerzahlen um zwei Drittel. Eine Kostendeckung der Kurse ist so nicht mehr gewährleistet."
Quelle: AfD Deutschland