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Schön/Weinberg: Attraktivität der Freiwilligendienste steigern

Archivmeldung vom 31.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesfreiwilligendienst (Symbolbild)
Bundesfreiwilligendienst (Symbolbild)

Quelle: obs/ASB-Bundesverband/SSU

In der Diskussion darüber, ob Menschen einen Dienst für die Gesellschaft leisten sollen, spielen auch die Freiwilligendienste eine zentrale Rolle. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der familienpolitische Sprecher, Marcus Weinberg: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass sich in unserem Land über 30 Millionen Menschen ehrenamtlich engagieren. Sie tragen damit zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei und geben ihr ein menschliches Gesicht."

Beide weiter: "Die Förderung dieses ehrenamtlichen Engagements war und ist ein Markenkern unserer Fraktion. Neben Vereinen und Verbänden engagieren sich Menschen vor allem in den Jugendfreiwilligendiensten und im Bundesfreiwilligendienst (BFD). Diese Dienste wollen wir ab 2019 noch attraktiver gestalten: Wir wollen die Plätze im BFD um 5000 aufstocken. So kann der Ende 2018 auslaufende BFD mit Flüchtlingsbezug in den Regel-BFD integriert werden. Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen, können dann weiterhin in einem Freiwilligendienst Werte und Grundsätze unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts direkt und unmittelbar erleben.

Wir wollen die Freiwilligendienste attraktiver und flexibler gestalten. Dazu werden wir direkt nach der Sommerpause auf den Koalitionspartner zugehen. Insbesondere wollen wir erreichen, dass mehr Freiwillige die Dienste in Teilzeit absolvieren können. Dies ist bisher im BFD nur für die über 27-jährigen möglich. Außerdem ist es an der Zeit, die Bildungszuschüsse zu erhöhen. Die aktuelle Diskussion darüber, ob Menschen einen Dienst für die Gesellschaft leisten sollen, ist insofern richtig und wichtig. Dabei sollte in Ruhe und mit Sorgfalt auch mitdiskutiert werden, ob wir langfristig das Dickicht aus den unterschiedlichen Arten von Freiwilligendiensten zu einem einheitlichen Dienst zusammenführen.

Hintergrund

Das Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug läuft am 31.12.2018 aus. Es wurde 2015 auf den Weg gebracht, um auch Flüchtlingen mit einer Bleibeperspektive verstärkt die Möglichkeit zu eröffnen, einen Freiwilligendienst zu absolvieren. Dazu wurden 10.000 zusätzliche BFD-Plätze pro Jahr im Haushalt eingestellt und die Teilzeitmöglichkeit auch für unter 27-jährige Bundesfreiwillige befristet eingeführt. Bislang können nur Menschen über 27 Jahren den BFD in Teilzeit leisten.

Die Pauschalen für die pädagogische Begleitung (Bildungszuschuss) betragen derzeit 133 Euro pro Monat und wurden seit Jahren nicht angehoben.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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