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Aiwanger: Wir treten für solide Staatsfinanzen ein

Archivmeldung vom 12.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hubert Aiwanger Bild: Sigismund von Dobschütz / wikipedia.org
Hubert Aiwanger Bild: Sigismund von Dobschütz / wikipedia.org

Nach der unter Auflagen erfolgten Zustimmung des Bundesverfassungsgerichtes zu ESM & Fiskalpakt haben sich die FREIEN WÄHLER enttäuscht, aber nicht überrascht gezeigt. Ihr Vorsitzender Hubert Aiwanger kündigte auf einer Landtagspressekonferenz am Mittwoch an, die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin über die großen Gefahren einer Vergemeinschaftung der Euroschulden aufklären zu wollen - und der Eurorettungspolitik von Schwarz/Gelb/Rot/Grün klare Alternativen entgegenzusetzen: "Wir bleiben wachsam und treten weiter für solide Staatsfinanzen ein. Die Haftung von 190 Milliarden Euro ist immens. Wir müssen über Alternativen zur Schuldenunion nachdenken, beispielsweise Parallelwährungen für Krisenländer."

Von der Bundesregierung forderten die FREIEN WÄHLER, sie müsse bei der Ratifizierung der Verträge sicherstellen, dass die Haftung Deutschlands nicht ins Unermessliche wachse - und den Bundestag um Zustimmung bitten.

Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL und europapolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, sagte, das "Aber" des Bundesverfassungsgerichts sei den FREIEN WÄHLERN "zu klein. Wir haben mit unserer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht die Hoffnung verbunden, dass die Richter ESM und Fiskalpakt mit ihrem Spruch ein klares Stoppschild entgegensetzen. Diese Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt."

Aiwanger forderte erneut, Deutschland müsse notfalls alle Kündigungsmöglichkeiten von ESM und Fiskalpakt nach den Vorgaben der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) ausschöpfen. Diese internationale Vereinbarung über das Recht von Verträgen vom 23. Mai 1969 sieht einseitige Kündigungsmöglichkeiten für Verträge vor, wenn beispielsweise erhebliche Vertragsverletzungen durch andere Vertragsparteien erfolgen (Art. 60 WVK). Eine solche Vertragsverletzung würde vorliegen, wenn sich Krisenländer nicht an Sparauflagen halten, für die sie aber im Gegenzug Rettungsmittel zugesagt bekommen haben.

Quelle: Freie Wähler Bayern (ots)

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