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Uhl/Mayer: Mindestgehaltsgrenze steht nicht zur Disposition

Archivmeldung vom 10.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Stephan Mayer / Bild: cducsu.de
Stephan Mayer / Bild: cducsu.de

Anlässlich der öffentlichen Diskussion zum Thema Zuwanderung erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Dr. Hans-Peter Uhl und der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer: "Entgegen anderslautender Darstellungen ist eine Einigung hin zu mehr Zuwanderung keineswegs in Sicht."

Mayer weiter: "Selbst wenn mit der Senkung der Mindestgehaltsgrenze auf 40.000 Euro lediglich der Erhalt einer befristeten Aufenthaltserlaubnis verbunden wäre, würde dies wesentliche, negative Auswirkungen auf die bestehende gesellschaftliche Situation in Deutschland zur Folge haben. Neue Möglichkeiten des Missbrauchs, insbesondere für illegale Schlepperbanden würden eröffnet. Ein Verzicht auf eine Vorrangprüfung kommt daher nicht in Betracht.

Auch die geforderte Kürzung des Verfahrens für die Vorrangprüfung auf zwei Wochen findet nicht unsere Unterstützung. Bereits heute sind die Prüfverfahren der Agenturen für Arbeit mit zwei Monaten kürzer als jedes normale Bewerbungsverfahren eines Unternehmens. Auch enden die Vorrangprüfungen zu fast 90 Prozent mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den Antragsteller. Deutschland verfügt bereits über ein detailliertes und praxisnahes Zuwanderungsrecht. Dieses kann auch ohne Weiteres auf möglicherweise bevorstehende, wirtschaftliche Engpässe flexibel reagieren. Die Forderungen nach mehr Zuwanderung vernachlässigen in nicht zu vertretender Art und Weise die Weiterqualifizierung der drei Millionen Arbeitssuchenden in Deutschland."

Quelle: CSU-Landesgruppe

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