Kabinett beschließt Rückkehr zur Meisterpflicht für zwölf Handwerke
Archivmeldung vom 09.10.2019
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Freigeschaltet durch André OttDas Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, die Meisterpflicht für zwölf Handwerke wieder einzuführen. Damit wolle man die Qualität und die Qualifikation im Handwerk stärken und die Strukturentwicklung im Handwerk und dessen Zukunft nachhaltig sichern, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Die neue Zulassungspflicht betrifft die Handwerke Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer sowie Schilder- und Lichtreklamehersteller. Durch die Wiedereinführung der Meisterpflicht soll nach Regierungsangaben unter anderem die Ausbildungsleistung in den betroffenen Handwerken gestärkt werden. Die Neuregelungen sollen innerhalb von fünf Jahren evaluiert werden.
Für die bestehenden Betriebe, die die künftigen Voraussetzungen nicht erfüllen, soll ein Bestandsschutz gelten. "Die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist ein wichtiger Bestandteil meiner Mittelstandsstrategie", ließ sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zitieren. Die rund eine Million Betriebe des Handwerks seien eine tragende Säule des Mittelstands. "Der Qualitätsstandard `Meister` steht im deutschen Handwerk für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft." Die Meisterpflicht mache Handwerksberufe zudem attraktiv für junge Menschen und sei die Voraussetzung für duale Ausbildungsleistung und Nachwuchsförderung, so Altmaier weiter.
Quelle: dts Nachrichtenagentur