V-Leute der Geheimdienste sollen nach Verbrechen straffrei ausgehen
Archivmeldung vom 12.02.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittV-Leute und verdeckte Mitarbeiter der Geheimdienste sollen nach Verbrechen straffrei ausgehen. Das berichtet die in Essen erscheinende Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ). Die Staatsanwaltschaft kann künftig von einer Verfolgung absehen, wenn die Gesetzesbrüche zur Gewinnung und Sicherung von Informationen "unumgänglich" seien und dazu beitrügen, Straftaten nach dem G-10 Gesetz aufzuklären. Dazu zählen Delikte wie Mord, Totschlag, Geiselnahme oder Volksverhetzung.
Den "Freibrief" für V-Leute sieht ein Gesetzentwurf von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) vor, der mit den Ländern abgestimmt wird und der der WAZ vorliegt. Nach derzeitigem Stand soll das Kabinett das Gesetz bereits Ende März parlamentarisch auf den Weg bringen. Der "Freibrief" gilt aber nicht, wenn die zu erwartende Strafe höher als ein Jahr ist und wenn sie nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Mit der Initiative erfüllt de Maizière eine Forderung der Geheimdienste nach mehr Rechtssicherheit für ihre Mitarbeiter. Ausdrücklich wird für den Bundesnachrichtendienst (BND) die gleiche Regelung anvisiert. Was V-Leute dürfen, ist bisher nicht gesetzlich geregelt und war zuletzt juristisch zunehmend umstritten. Die Straffreiheit für V-Leute geht dem Vernehmen nach einigen Ländern zu weit. Sie ist Teil einer grundlegenden Reform des Verfassungsschutzes. Das Bundesamt soll die Arbeit mit allen Landesämtern koordinieren und zusätzliche Befugnisse erhalten. "Werden verfassungsfeindliche Ziele gewaltorientiert verfolgt, ist das Gefährdungspotenzial generell auch gesamtstaatlich bedeutsam", heißt es in dem Gesetzentwurf. Das Kölner Bundesamt kann solche Verfahren an sich ziehen und muss sich mit der betreffenden Landesbehörde nur "ins Benehmen" setzen. Sie muss kein Einvernehmen mit dem jeweiligen Land erzielen. Gestärkt wird das Bundesamt auch für die Abwehr von Cyber-Attacken. Im Vordergrund stünden Angriffe "fremder Mächte". Gleichwohl sei auch mit "elektronischen Angriffen terroristischer Vereinigungen zu rechnen", heißt es im Entwurf. Ausführlich regelt die Reform die Anwerbung von V-Leuten. Sie dürfen weder minderjährig sein noch aus einem Aussteigerprogramm kommen oder ausschließlich von den Bezahlungen des Geheimdienstes abhängen. Sie dürfen auch nicht Parlamentarier oder Mitarbeiter von Abgeordneten sein. Vorbestrafte sollen nur in Ausnahmefällen "unter ganz besonderen Umständen" wegen einer "herausragenden Gefährdung" als V-Leute angeworben werden.
Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)