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Reform der Krankenhausfinanzierung im Blindflug

Archivmeldung vom 09.08.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Zunahme von Krankenhausinfektionen (BT-Drs. 16/6184) gibt die Bundesregierung zu, über keinerlei belastbare Daten zur Qualität der Krankenhausversorgung zu verfügen. Frank Spieth, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion, erklärt dazu: Die Gefahr, dass "blutige Entlassungen" aus dem Krankenhaus zunehmen und Patienten aufgrund politischer Entscheidungen zur Krankenhausfinanzierung zu Schaden kommen, kann von der Bundesregierung nicht ausgeschlossen werden.

Von 2003 an erfolgte die Umstellung des Abrechnungssystems auf Fallpauschalen. Die Kliniken werden seitdem pro Diagnose und nicht mehr für die Zahl der im Krankenhausbett verbrachten Tage von den Krankenkassen vergütet. Ausdrückliches Ziel dieser Reform war die Verkürzung der Liegezeiten und damit eine Kostenreduktion.

Vermehrt beklagen Patienten, weiterbehandelnden ambulanten Ärzten, Pflegeheimen und nachfolgenden Rehabilitationseinrichtungen den Zustand der Patienten bei ihrer Entlassung. Im Fallpauschalensystem gibt es die Rechengröße der "mittleren Verweildauer" (MVD). Wird ein Patient vorher entlassen, muss das Krankenhaus Abschläge in Kauf nehmen. Wird er danach entlassen gibt es zunächst keine zusätzlichen Gelder. Die Krankenhäuser haben also einen wirtschaftlichen Anreiz, auch Personen mit schlechter Wundheilung bereits mit Ablauf der MVD und nicht erst nach Abschluss der Behandlung zu entlassen. Die MVD wird damit de facto zur maximalen Aufenthaltsdauer - sogenannte blutige Entlassungen sind die Folge.

Diese Gefahr wurde schon bei Einführung der Fallpauschalen erkannt. Bis 2005 sollten deshalb Ergebnisse von Begleitstudien über die Versorgungsqualität in Krankenhäusern vorliegen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort gesteht, ist bis heute aber nicht einmal die Vergabe der Forschungsaufträge erfolgt. Ferner hat die Regierung keine Daten über eine erhöhte Belastung des ambulanten Sektors oder über die Folgen frühzeitiger Entlassungen für den Reha-Bereich.

Die Bundesregierung ist offenbar mehr an den Kosten als an der Qualität und dem Schutz von Patienten interessiert; denn hierzu benennt sie Erkenntnisse: Positive Entwicklungen seien erkennbar hinsichtlich einer Verbesserung von Transparenz und Wirtschaftlichkeit, so die Bundesregierung.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.

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