Deutschkenntnisse vor Nachzug Kernstück der Reform zur Zuwanderung
Archivmeldung vom 21.05.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlAus Anlass der Öffentlichen Anhörung des Innenausschusses zum neuen Zuwanderungsrecht erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl MdB, und der zuständige Berichterstatter, Reinhard Grindel MdB: Ausländer werden künftig nur dann auf dem Wege des Familiennachzugs nach Deutschland kommen können, wenn sie einfache Deutschkenntnisse nachweisen.
Damit wird die Integration von Ausländern verbessert und Frauen Unterstützung im Kampf gegen Zwangsverheiratungen gegeben. Die verpflichtenden Deutschkenntnisse sind das Kernstück der Reform des Zuwanderungsrechts. Die Anhörung hat ergeben, dass es dagegen keine überzeugenden verfassungsrechtlichen Bedenken gibt. Insoweit schließt die CDU/CSU jede Änderung gegenüber dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung in diesem Punkt aus.
Zum Handeln zwingt dagegen die wachsende Zahl von Scheinehen. Wir verlangen von der SPD, diesen massiven Missbrauch des Ausländerrechts nicht länger tatenlos hinzunehmen. Wir halten daher eine Wartefrist von vier Jahren vor der Erteilung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts für eine geeignete Maßnahme im Kampf gegen die Scheinehe. Wir werden außerdem eine weitere Zuwanderung in die Sozialsysteme im Rahmen des Familiennachzugs auch zu Deutschen nachhaltig verhindern.
Die Anhörung hat ebenso gezeigt, dass im Ausländerrecht eine Reihe von Regelungen auf europäischer Ebene getroffen worden sind, die gegen den Grundsatz der Subsidiarität verstoßen. Gerade mit Blick auf angekündigte Vorschläge von EU-Kommissar Frattini zum Zugang auf dem Arbeitsmarkt bestehen wir darauf, dass dieses Thema in Zukunft in der souveränen Entscheidungsmacht der Mitgliedsstaaten verbleibt.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion