Bund Deutscher Kriminalbeamter kritisiert G20-Sonderausschuss - Politische Farce - Rolle der Bundesregierung unzureichend beleuchtet
Archivmeldung vom 20.12.2017
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Freigeschaltet durch André OttJan Reinecke, Hamburger Landesvorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK), übt scharfe Kritik an der Aufarbeitung des G20-Gipfels. Reinecke sagte der "Heilbronner Stimme" auf die Frage, ob er zufrieden mit der Aufarbeitung sei: "Nein, natürlich nicht. Denn der mit der Aufarbeitung beschäftigte Sonderausschuss der Hamburger Bürgerschaft droht zu einer politischen Farce zu verkommen, an dessen Ende der "schwarze Peter" der Polizei zugeschoben werden könnte."
Reinecke beklagt, dass die Rolle der Bundesregierung völlig unzureichend beleuchtet worden sei. Reinecke: "Beispielsweise ist immer noch nicht aufgeklärt worden, welche Person, trotz der bedenklichen Lageeinschätzungen des Staats- und Verfassungsschutzes, Hamburg als Austragungsort für den G20-Gipfel festgelegt und damit die vorhersehbaren Gewaltausschreitungen in Kauf genommen hat." Und weiter: "Irgendjemand auf Seiten der einladenden Bundesregierung hat doch eine Güter- bzw. Verhältnismäßigkeitsabwägung zum Nachteil Hamburgs getroffen. Historisch bedingt durch den G8-Gipfel in Genua im Jahr 2001 und die EZB-Eröffnung in Frankfurt im Jahr 2015, lokalbedingt durch die Nähe zum berüchtigten Autonomen Zentrum "Roten Flora" im Hamburger Schanzenviertel und durch die sehr deutlichen, aktuellen Lageeinschätzungen der Sicherheitsbehörden war abzusehen, was mit dem G20-Gipfel über Hamburg hereinbrechen wird".
Der BDK-Landeschef verteidigt die öffentliche Fahndung mit Fotos: "Die aktuelle Öffentlichkeitsfahndung ist zum jetzigen Zeitpunkt ein notwendiges und auch gerechtfertigtes Ermittlungsinstrument. Die in der eigens zur Aufarbeitung der G20-Straftaten eingesetzte Soko "Schwarzer Block" ist seit Monaten damit beschäftigt, viele Terrabyte an Bilddateien zu sichten und darüber Tatverdächtige zu identifizieren. Da die polizeiinterne Fahndung mit dem gewonnenen Bildmaterial nur wenig erfolgversprechend ist, ist die Öffentlichkeitsfahndung verhältnismäßig. Ferner liegt jedem für die Öffentlichkeitsfahndung benutztem Lichtbild ein gesonderter richterlicher Beschluss zugrunde. Die auf den Bildern gezeigten Personen werden verdächtigt, sich beispielweise einem schweren Landfriedensbruch oder einer schweren Brandstiftung strafbar gemacht zu haben."
Quelle: Heilbronner Stimme (ots)