Hakki Keskin: Der Koran verbietet jeglichen Zwang in Glaubensfragen
Archivmeldung vom 24.03.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZum Prozess gegen den zum christlichen Glauben konvertierten Abdul Rahman in Afghanistan erklärt Hakki Keskin, DIE LINKE.: Den Pressemeldungen der vergangenen Tage zufolge droht dem 41-jährigen Abdul Rahman in Afghanistan die Todesstrafe, weil er vom Islam zum christlichen Glauben konvertiert ist. Ich bin tief bestürzt darüber, dass ihm in dieser Angelegenheit offenbar von Gerichts wegen sogar die Todesstrafe droht.
Dieser Fall hat eine Welle der Diskussion ausgelöst, wie der Islam
mit Glaubensübertritten in eine andere Religion umgeht. Ich möchte
hier ausdrücklich mit Bezugnahme auf die Presseerklärung der
Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) betonen,
dass der Islam jeglichen Zwang in Fragen der Glaubensausübung
verbietet (Koran, Sure 2: 256). Somit sieht der Koran im Falle eines
Religionswechsels definitiv keine Todesstrafe vor.
Die eigenmächtige Interpretation des Islams in Afghanistan und
womöglich anderswo steht nicht im Einklang mit der islamischen Lehre.
Es bleibt festzuhalten, dass diejenigen afghanischen Politiker und
Gerichte, die Konvertiten hart bestrafen wollen, ihre vermeintliche
Berechtigung hierfür aus ihren rein subjektiven Auslegungen und
Interpretationen von überlieferten Aussagen nehmen. Ich bin
allerdings überrascht, dass in der Presseberichterstattung zu diesem
Thema die Stellungnahmen einer renommierten und politisch neutralen
Institution wie der D.I.T.I.B nicht berücksichtigt werden.
Im Fall von Abdul Rahman wird noch einmal die Notwendigkeit des
Laizismus deutlich. Religion darf lediglich im Privaten ausgelebt
werden und hat im staatlichen Handeln keine Rolle zu spielen. Die
Türkei, deren Bevölkerung mehrheitlich muslimisch ist, deren
Staatssystem aber auf genau diesem Grundsatz beruht, kann in dieser
Frage für andere muslimische Länder beispielgebend sein.
Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.