Kommunale Altschulden: Wüst wirft Scholz Tricksereien vor
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat die Bundesregierung wegen ihrer Initiative zur Übernahme der kommunalen Altschulden noch unmittelbar vor der Bundestagswahl scharf angegriffen. "Wir stehen klar zu einer Altschulden-Lösung. Nordrhein-Westfalen hat seine Hausaufgaben gemacht und steht zu seinem Wort: Wir sind bereit, 7,5 Milliarden Euro für unsere Kommunen zusätzlich bereitzustellen", sagte Wüst der "Rheinischen Post".
"Das Geld ist bis 2030 fest eingeplant und der erste Schritt im
Haushaltsgesetz 2025 beschlossen. Damit sind wir als Land in Vorleistung
gegangen. Der Bundeskanzler hat zwar über Jahre eine eigene Mehrheit im
Bundestag gehabt, sein Wort bei der zugesagten Beteiligung dagegen
gebrochen", erklärte der CDU-Politiker. "Jetzt hat der Bundeskanzler
noch nicht einmal eine eigene Mehrheit im Bundestag und fängt mit
Tricksereien auf dem Rücken notleidender Kommunen an, um Wahlkampf zu
machen", sagte Wüst.
Der Kanzler verfüge nicht einmal über einen
Bundeshaushalt, aus dem das Geld fließen könne. "Diese
Grundgesetzänderung kurz vor Ende der Legislaturperiode vorzuschlagen,
ist unseriös. Noch nicht einmal die üblichen Beratungsfristen können
eingehalten werden. Jeder in Berlin weiß, dass eine Umsetzung so kurz
vor einer Bundestagswahl völlig unrealistisch ist. Dieses Vorgehen der
Bundesregierung wird der Ernsthaftigkeit des Themas nicht gerecht",
sagte Wüst. Der Kanzler wolle den Kommunen nicht ernsthaft helfen,
sondern "parteipolitische Spielchen mit diesem Thema" betreiben. "Das
mache ich nicht mit", sagte Wüst. Er baue darauf, "mit einer
Bundesregierung in neuer Zusammensetzung zügig zu einer echten Lösung zu
kommen, die unseren Kommunen hilft".
Die Bundesregierung hat
einen Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung vorgelegt, um zu
ermöglichen, dass der Bund die Hälfte der kommunalen Altschulden eines
Landes übernehmen könnte. Der Entwurf soll Ende kommender Woche vom
Kabinett beschlossen und in der darauffolgenden Woche im Bundestag
beraten werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur