Überschuldete Kommunen mit 0,6 Milliarden Euro Finanzierungsüberschuss im ersten Halbjahr 2017
Archivmeldung vom 06.10.2017
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Freigeschaltet durch André OttDie Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) wiesen im ersten Halbjahr 2017 in der Abgrenzung der Finanzstatistiken einen Finanzierungsüberschuss von insgesamt rund 0,6 Milliarden Euro auf. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatte sich im ersten Halbjahr 2016 noch ein Defizit von 3,0 Milliarden Euro ergeben.
Für die Kernhaushalte war im ersten Halbjahr 2017 ein Finanzierungsdefizit von 0,1 Milliarden Euro zu verzeichnen, das allerdings um 3,3 Milliarden Euro niedriger war als das Defizit im Vergleichszeitraum. Die Extrahaushalte hatten im ersten Halbjahr 2017 einen Finanzierungsüberschuss in Höhe von 0,7 Milliarden Euro (im Vorjahr + 0,3 Milliarden Euro).
Die Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Extrahaushalte beliefen sich im ersten Halbjahr 2017 auf rund 117,8 Milliarden Euro. Damit waren sie um 7,0 % höher als im ersten Halbjahr 2016. Für die Entwicklung im ersten Halbjahr 2017 war der deutliche Zuwachs der Steuereinnahmen um 8,3 % auf 40,9 Milliarden Euro ausschlaggebend. Dabei erhöhten sich die Einnahmen aus der Gewerbesteuer (netto) um 1,4 Milliarden Euro (+ 7,0 %) auf 22,1 Milliarden Euro zu. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stieg sogar um 12,7 % auf 10,0 Milliarden Euro (+ 1,1 Milliarden Euro) und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um 25,0 % auf 1,7 Milliarden Euro (+ 0,3 Milliarden Euro).
Der Anstieg der kommunalen Ausgaben fiel im ersten Halbjahr 2017 mit + 3,7 % im Vergleich zu den Einnahmen schwächer aus. Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben einschließlich ihrer Extrahaushalte im ersten Halbjahr 2017 rund 117,2 Milliarden Euro ausgegeben. Dabei ist der leichte Rückgang der Sozialleistungen im ersten Halbjahr 2017 gegenüber dem Vergleichszeitraum um 0,4 % auf 29,4 Milliarden Euro besonders bemerkenswert. So gingen die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um 31,8 % oder 0,9 Milliarden Euro auf 2,0 Milliarden Euro zurück, was auf den Abschluss von Asylverfahren zurückführbar ist. Diesem Rückgang stehen Zuwächse bei den Leistungen an Arbeitsuchende (SGB II) um 6,8 % auf 6,4 Milliarden Euro, den Sozialhilfeleistungen (SGB XII) um 1,5 % auf 14,1 Milliarden Euro und bei der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) um 4,6 % auf 5,7 Milliarden Euro gegenüber.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)