Mehr als 670.000 pflegende Angehörige erhalten gesetzliche Rente
Archivmeldung vom 05.02.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie Zahl der pflegenden Angehörigen, die eine Anhebung ihrer gesetzlichen Rente aufgrund ihrer Pflegeleistungen erhalten, hat sich seit 2016 auf über 670.000 mehr als verdoppelt. Das geht aus aktuellen Versichertenzahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegen.
Demnach lag die Zahl der in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Pflegepersonen ohne Rentenbezug nach den letztverfügbaren Daten Ende 2018 bei rund 673.000. Ende 2016 hatte sie dagegen noch bei rund 302.000 gelegen. Seit Inkrafttreten der Reform der Pflegeversicherung Anfang 2017 entspricht dies einem Anstieg von mehr als 120 Prozent. Entsprechend sind auch die Einnahmen der Rentenversicherung durch die Beitragszahlungen der Pflegeversicherung im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Lagen die Beitragseinnahmen für Pflegepersonen im Jahr 2016 noch bei rund einer Milliarde Euro, so betrugen diese 2018 rund 2,2 Milliarden Euro.
Die Entwicklung mache deutlich, dass die Anfang 2017 in Kraft getretene Reform die Alterssicherung der pflegenden Menschen tatsächlich verbessert, so die Rentenversicherung "Es fließen nun für erheblich mehr Pflegende Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und verbessern damit deren Absicherung", sagte ein DRV-Sprecher der Zeitung. Der weit überwiegende Teil der Pflegepersonen sei weiblich, so die Rentenversicherung. So waren Ende 2018 rund 88 Prozent der Pflegepersonen Frauen und lediglich rund zwölf Prozent Männer.
Von der Pflegekasse werden derzeit Rentenversicherungsbeiträge von bis zu 592 Euro im Monat für den Pflegenden gezahlt. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit und davon, welche Leistungen vom Pflegebedürftigen bezogen werden. Nach einem Jahr Pflege erhöht sich dadurch die monatliche Rente um bis zu 31 Euro. Durch die Reform der Pflegeversicherung wurden 2017 aus den drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Damit für die Pflege Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, muss diese insgesamt mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden. Auch muss die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgen und die Pflegeperson darf neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden berufstätig sein. Die Voraussetzungen für die Beitragszahlung zur Rentenversicherung prüft die Pflegekasse.
Quelle: Rheinische Post (ots)