Union will Ende von Verbandsklagen bei Infrastrukturvorhaben
Die Union will die Klagemöglichkeiten von Umweltschutzverbänden gegen Infrastrukturvorhaben einschränken. "Wir sind für die Abschaffung des Verbandsklagerechts bei Infrastrukturvorhaben", heißt es in einem Auszug des Wahlprogramms, über den das Nachrichtenportal "T-Online" am Freitag berichtet. Dafür wolle man sich auf europäischer Ebene einsetzen.
Kurzfristig will die Union prüfen, wo die Umsetzung der entsprechenden
Richtlinie entscheidend über das notwendige europäische Regelungsmaß
hinausgehe. Wo möglich und sinnvoll, soll dann "im Sinne schnellerer
Rechtssicherheit eine Kürzung des Instanzenwegs auf zwei Instanzen"
durchgesetzt werden.
Zudem planen CDU und CSU, Stellen im
öffentlichen Dienst zu streichen. So soll die Zahl der
Bundesbeauftragten künftig um 50 Prozent reduziert werden. Bei dem
Personal in der Ministerialverwaltung und der Bundestagsverwaltung will
die Union 10 Prozent der Stellen einsparen. "Wir wollen mit weniger
Personal bessere Arbeit machen", heißt es im Papier.
Zudem will
die Union in Zukunft eine "strategischere und stärker datenbasierte
Politik" machen. "Wir machen den digitalen Vollzug zum Standard", heißt
es im Programm. CDU und CSU planen, dass Bürger und Unternehmen ihre
Daten nur noch ein einziges Mal an die Verwaltung übermitteln müssen. Es
soll etwa ein Basisregister für Unternehmen sowie ein einheitliches
Unternehmenskonto geben. Die Verantwortung für Infrastruktur,
Datenpolitik, KI, Plattformen und digitale Dienste,
Verwaltungsdigitalisierung und modernes Regierungshandeln sollen künftig
in einem Digitalministerium gebündelt werden.
Mit einer
sogenannten "Experimentierklausel" sollen Kommunen und Landkreise nach
Vorstellung der Unionsparteien unbürokratisch Dinge ausprobieren können.
Die Entscheidungsträger vor Ort müssten die Sicherheit haben, schnelle
und pragmatische Entscheidungen treffen zu können, heißt es in dem
Programm. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte so etwas bereits
in der Vergangenheit angedeutet.
Konkret hieße das, dass
beispielsweise Genehmigungsverfahren hinfällig werden könnten, wenn
Prozesse auch ohne sie funktionieren. Es handelt sich quasi um Testläufe
für Bürokratieabbau. Vor Ort dürfte ausprobiert werden, was notwendig
ist und was nicht. Was funktioniert, soll nach Vorstellung der Union
ausgerollt werden. Wie eine solche Regelung rechtssicher umgesetzt
werden soll, geht aus dem Programm bislang nicht hervor.
Quelle: dts Nachrichtenagentur