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Seehofer verteidigt Neufassung des Verfassungsschutzrechts

Archivmeldung vom 31.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Spion, Spione, Inlandsgeheimdienst, Saboteur (Symbolbild)
Spion, Spione, Inlandsgeheimdienst, Saboteur (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wehrt sich gegen den Vorwurf, sein Gesetzentwurf zur Neuordnung der Verfassungsschutzbehörden erleichtere das Ausforschen von Redaktionen. "Journalisten werden mit dem Gesetzentwurf zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts auch weiterhin besonders geschützt", sagte Seehofer der "Bild-Zeitung".

Der Gesetzentwurf sei "ausgewogen, übernimmt 1:1 die Schutzregelung zum Redaktionsgeheimnis aus dem Bundeskriminalamtsgesetz". Damit sei das geplante Gesetz "auf der sicheren Seite der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das genau solche Regelung erst 2016 ausdrücklich bestätigt hat", so der Innenminister weiter. Die terroristische Bedrohung sei "ebenso weiter real, wie elektronische Angriffe fremder Staaten", so der CSU-Politiker.

"Die Menschen in Deutschland müssen davor effektiv geschützt werden. Dies erfordert rechtzeitige Aufklärung, bei Tatvorbereitungen oder -ausführungen im Cyberraum natürlich auch mit Mitteln der Cyberaufklärung", sagte Seehofer. Der Verfassungsschutz müsse "in der digitalen Welt" ankommen. "Nicht wegen irgendwelcher abstrakter Überlegungen, sondern zum ganz konkreten Schutz der Menschen in Deutschland vor ganz konkreten Bedrohungen", so der Innenminister weiter. "Auf den Punkt gebracht" gelte für sein Ministerium und die Verfassungsschutzbehörden: "Wir bekämpfen Terrorismus und Extremismus und nicht Medien oder Journalisten", sagte Seehofer der "Bild-Zeitung".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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