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Saar-Justizminister für Sicherungsverwahrung bei gefährlichen Jugend-Straftätern

Archivmeldung vom 26.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der saarländische Justizminister Josef Hecken (CDU) hat die geplante Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter begrüßt. ,,Wir müssen eine zentrale Lücke im Schutz vor gefährlichen Gewalt- und Sexualtätern schließen", sagte Hecken der Saarbrücker Zeitung (Montag-Ausgabe).

Es gebe hochkriminelle Gewalttäter, die trotz langer Haftstrafen und trotz Therapien höchst gefährlich blieben. Ihre Entlassung sei ein unverantwortliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung. Hecken: ,,Wenn schwerste Straftaten drohen, darf das Alter des Täters den wirksamen Schutz der Bürger nicht verhindern." Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte am Wochenende eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes angekündigt, die eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter ermöglichen soll, die zu Haftstrafen von mindestens sieben Jahren verurteilt wurden. Eine Sicherungsverwahrung ist derzeit nur bei Erwachsenen möglich.

Quelle: Pressemitteilung Saarbrücker Zeitung

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