Saar-Justizminister für Sicherungsverwahrung bei gefährlichen Jugend-Straftätern
Archivmeldung vom 26.02.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer saarländische Justizminister Josef Hecken (CDU) hat die geplante Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter begrüßt. ,,Wir müssen eine zentrale Lücke im Schutz vor gefährlichen Gewalt- und Sexualtätern schließen", sagte Hecken der Saarbrücker Zeitung (Montag-Ausgabe).
Es gebe hochkriminelle Gewalttäter, die trotz
langer Haftstrafen und trotz Therapien höchst gefährlich blieben.
Ihre Entlassung sei ein unverantwortliches Sicherheitsrisiko für die
Bevölkerung. Hecken: ,,Wenn schwerste Straftaten drohen, darf das
Alter des Täters den wirksamen Schutz der Bürger nicht verhindern."
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte am Wochenende
eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes angekündigt, die eine
nachträgliche Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter
ermöglichen soll, die zu Haftstrafen von mindestens sieben Jahren
verurteilt wurden. Eine Sicherungsverwahrung ist derzeit nur bei
Erwachsenen möglich.
Quelle: Pressemitteilung Saarbrücker Zeitung