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Arbeitnehmerflügel der Union reagiert gelassen auf Hartz-IV-Urteil

Archivmeldung vom 05.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Chef: nicht grübeln, sondern handeln. Bild: pixelio.de, Stephanie Hofschlaeger
Chef: nicht grübeln, sondern handeln. Bild: pixelio.de, Stephanie Hofschlaeger

Die Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion hat auf das Verfassungsgerichtsurteil zu den Hartz-IV-Sanktionen gelassen reagiert. "Mit dem Urteil kann man leben. Das Wichtigste für uns ist, dass das Verfassungsgericht die Zumutbarkeitsregeln im Hartz-IV-System nicht beanstandet und das Prinzip Fordern und Fördern im Grundsatz bestätigt", sagte der Chef der Arbeitnehmergruppe, Peter Weiß, der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

"Das Urteil löst insofern keine Totalrevision des Sozialgesetzbuchs II aus", sagte Weiß. "Leistungskürzungen von über 30 Prozent gibt es ohnehin nur für eine ganz kleine Minderheit der Bezieher. Die allermeisten Sanktionen werden wegen Termin- und Meldeversäumnissen verhängt. In diesen Fällen wird die Leistung nur um zehn Prozent gekürzt", sagte Weiß.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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