Di Fabio bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer-Reform
Archivmeldung vom 15.05.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEx-Verfassungsrichter Udo Di Fabio zweifelt die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer-Reformpläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) an. Dies geht aus einem Gutachten hervor, das Di Fabio im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen verfasst hat, berichtet die Zeitung "Die Welt".
Durch die geplante Einbeziehung des Privatvermögens von Unternehmenserben ergäben sich "neue verfassungsrechtliche Risikolagen", so Di Fabio in dem Gutachten. Zudem warnte der ehemalige Verfassungsrichter, durch Schäubles Reform könnten Betriebserben durch Tricksereien künftig die Erbschaftsteuer wieder umgehen. Die geplante Umstellung, was alles zum verschonungswürdigen betriebsnotwendigen Vermögen zähle, sei "anfällig für die vom Gericht gerügte Gestaltungsanfälligkeit", so Di Fabio in dem 84 Seiten langen Gutachten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur