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Di Fabio bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer-Reform

Archivmeldung vom 15.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Udo Di Fabio (2012)
Udo Di Fabio (2012)

Foto: Dontworry
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio zweifelt die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer-Reformpläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) an. Dies geht aus einem Gutachten hervor, das Di Fabio im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen verfasst hat, berichtet die Zeitung "Die Welt".

Durch die geplante Einbeziehung des Privatvermögens von Unternehmenserben ergäben sich "neue verfassungsrechtliche Risikolagen", so Di Fabio in dem Gutachten. Zudem warnte der ehemalige Verfassungsrichter, durch Schäubles Reform könnten Betriebserben durch Tricksereien künftig die Erbschaftsteuer wieder umgehen. Die geplante Umstellung, was alles zum verschonungswürdigen betriebsnotwendigen Vermögen zähle, sei "anfällig für die vom Gericht gerügte Gestaltungsanfälligkeit", so Di Fabio in dem 84 Seiten langen Gutachten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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