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Maag: Finanzausgleich zwischen den Kassen wird fairer und transparenter

Archivmeldung vom 13.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Karin Maag (2019)
Karin Maag (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Karin Maag: Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung [Bundestag 14.03.2019]" / Eigenes Werk

Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag das "Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz" beschließen. Dazu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag: "Die Verteilung der Finanzen zwischen den Krankenkassen wird reformiert."

Maag weiter: "Mit dem Gesetz zur Änderung des 'morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs' werden bestehende Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Kassen beseitigt. Ziel des sogenannten Morbi-RSA ist, dass die Beitragsgelder dorthin fließen, wo sie zur Versorgung Kranker benötigt werden. Besser gesagt: Mit ihm soll verhindert werden, dass sich die Kassen nur um die Jungen und Gesunden bemühen. Damit er diesem Ziel auch in Zukunft gerecht werden kann, wird dieser Verteilmechanismus nun noch genauer und noch besser vor Manipulationen geschützt. Zusätzlich sorgen wir für eine bessere Abstimmung der Aufsichten von Bund und Land über die Kassen.

Bei der Berechnung des Finanzausgleichs haben wir eine Regionalkomponente eingeführt, die die Unterschiedlichkeit der Bevölkerungsstrukturen in den einzelnen Regionen berücksichtigt. Außerdem soll das gesamte Krankheitsspektrum in den Ausgleich mit einbezogen werden. Gut ist auch, dass es einen Risikopool für besonders teure Behandlungen geben wird.

Gleichzeitig stärken wir denjenigen Kassen, die sich besonders um die Gesunderhaltung der Versicherten bemühen, den Rücken. Elementar ist in diesem Zusammenhang auch, dass wir Verhaltensregeln im Wettbewerb der Kassen untereinander gesetzlich festlegen. Wir führen auch Unterlassungsansprüche und Rechtsschutzmöglichkeiten für die Krankenkassen ein, die bei wettbewerbswidrigem Verhalten greifen. Das Ergebnis müssen die Aufsichten respektieren.

Besonders wichtig war es uns, schnell auf Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reagieren. Deshalb richten wir beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Beirat ein, der die Versorgungslage kontinuierlich beobachtet. Das BfArM wird außerdem eine stets aktuelle Liste versorgungsrelevanter und versorgungskritischer Wirkstoffe veröffentlichen, auf deren Grundlage weitere Maßnahmen angeordnet werden können, z.B. erweiterte Lagerhaltung. Auch haben wir pharmazeutische Unternehmen verpflichtet, künftig über ihre Bestände und die Produktion bestimmter Arzneimittel zu informieren.

Wichtig für die Versicherten ist auch: Wenn Apotheker künftig Rabattarzneimittel wegen Lieferschwierigkeiten nicht bekommen, können sie dem Patienten auch ein nicht rabattiertes, wirkstoffgleiches Arzneimittel aushändigen - und dies ohne größere Verzögerungen und ohne weitere Zuzahlungen."

Hintergrund:

Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) ist ein Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen, der sich an den unterschiedlichen persönlichen Krankheitsrisiken ihrer Versicherten orientiert. Das Krankheitsrisiko von Versicherten ist je nach Alter, Geschlecht oder Vorerkrankungen sehr verschieden. Daher ergeben sich für die Kassen unterschiedliche Kosten. Mit dem Morbi-RSA werden die Verhältnisse finanziell so ausgeglichen, dass keine Krankenkasse wegen ihrer Versichertenstruktur Nachteile hat und auch kein Versicherter wegen seines Risikos benachteiligt wird.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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