Bundeskabinett will Bundeswehr Abschuss von Drohnen ermöglichen
Die Bundeswehr soll bei einem drohenden besonders schweren Unglücksfall die Befugnis erhalten, illegal fliegenden Drohnen abzuwehren. Entsprechende Regelungsvorschläge hat das Bundeskabinett am Mittwoch für eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen.
Die Voraussetzung für einen Abschuss soll demnach sein, dass die für die
Gefahrenabwehr grundsätzlich zuständigen Polizeien der Länder technisch
dazu nicht in der Lage sind und entsprechende Unterstützung anfordern.
"Drohnen
als Instrument für Spionage und Sabotage können eine ernste Gefahr
sein, insbesondere für unsere kritische Infrastruktur", sagte
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). "Die Polizeibehörden
entwickeln ihre Möglichkeiten zur Detektion und Abwehr von Drohnen
ständig weiter. Trotzdem sehen wir vor allem seit Putins Angriffskrieg
gegen die Ukraine, dass immer häufiger Drohnen zum Einsatz kommen, die
für die Polizei und ihre aktuelle Technik eine zunehmende
Herausforderung darstellen. Deshalb ist es notwendig, dass wir im
Luftsicherheitsgesetz die Befugnis schaffen, dass auch die Bundeswehr
bei schwerwiegenden Gefahren eingreifen darf - auch, um in letzter
Konsequenz illegal fliegende Drohnen abzuschießen."
Das erhöhe
den Schutz der kritischen Infrastruktur, so Faeser. "Und es zeigt: Wir
lassen uns nicht einschüchtern und stellen uns den aktuellen Bedrohungen
entschieden entgegen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur