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NRW erwägt Einsatz von Sondervermögen für Flüchtlingsunterbringung

Archivmeldung vom 23.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) hat sich aufgeschlossen dafür gezeigt, Mittel aus dem noch bis Ende des Jahres laufenden Sondervermögens zur Flüchtlingsunterbringung zu nutzen. "Das haben wir bereits getan und den Kommunen 390 Millionen Euro zur Verfügung gestellt", sagte der CDU-Politiker der "Rheinischen Post".

"Aber wenn sich die Lage weiter so dynamisch entwickelt, muss man schauen, ob weitere Notwendigkeiten gegeben sind." An diesem Mittwoch will das Land seinen Haushalt für 2024 einbringen. Optendrenk sagte, dass das Sondervermögen auf 2023 begrenzt sei. "Zusätzliche Kredite aufzunehmen, bedeutet, dass das Land zukünftig Zins und Tilgung leisten muss und es dann die Spielräume weiter einschränkt. Es muss schon einen sehr, sehr guten Grund dafür geben, das zu tun." 

Im vergangenen Jahr sei die Entscheidung richtig gewesen, ein Sondervermögen 2023 zur Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung Geflüchteter, für die Katastrophenvorsorge sowie für die Energiehilfen aufzulegen. "Von den etwa 2,3 Milliarden Euro bewilligten Maßnahmen sind knapp 1,2 Milliarden abgeflossen, und wir werden sehen, welche Summe gebraucht wird", erklärte der Minister.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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