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Bund will Flüchtlingsgettos vermeiden

Archivmeldung vom 04.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Das geplante Gesetz, mit dem anerkannten Flüchtlingen der Wohnort vorgeschrieben werden könnte, erweist sich als äußerst kompliziert.

Am Mittwoch berieten Vertreter von Bund und Ländern erstmals über ein Eckpunktepapier aus dem Bundesinnenministerium. Eine der zahlreichen Fragen ist demnach, ob man Flüchtlinge vor allem dorthin schicken sollte, wo es freie Wohnungen gibt – oder dorthin, wo es Arbeit gibt. Man müsse prüfen, ob einem der beiden "Zuweisungskriterien" Vorrang eingeräumt werde, heißt es in dem Papier, aus dem der "Spiegel" in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe berichtet.

Unklar ist auch, ob anerkannten Flüchtlingen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, für bis zu drei Jahre ein fester Wohnort zugewiesen werden soll oder ob die Bundesländer "problematische Ballungszentren" ausschließen, die Migranten sonst aber frei wählen lassen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will mit dem Gesetz die Bildung von Flüchtlingsgettos verhindern.

Am Dienstag hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Wohnortzwang zulässig sein kann, wenn er die Integration erleichtert.

Zwischen 1996 und 2009 galt eine ähnliche Regelung für Spätaussiedler, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten konnten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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