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Innenausschusssitzung zu Schönbohm-Abberufung soll doch stattfinden

Archivmeldung vom 06.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wegen einer Diffamierungskampagne Jan Böhmermanns wurde er von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) aus dem Amt geworfen: Arne Schönbohm, ehemaliger Präsident des BSI. Vorwurf: Nähe zu Russland. Bild: www.globallookpress.com / Rolf Vennenbernd
Wegen einer Diffamierungskampagne Jan Böhmermanns wurde er von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) aus dem Amt geworfen: Arne Schönbohm, ehemaliger Präsident des BSI. Vorwurf: Nähe zu Russland. Bild: www.globallookpress.com / Rolf Vennenbernd

Der Innenausschuss des Bundestags soll sich nun doch im Rahmen einer zweiten Sondersitzung mit den Hintergründen der Abberufung des damaligen Chefs des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, und der Rolle von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dabei beschäftigen. Das berichtet die "Welt".

Entgegen der vorherigen Einschätzung der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, dass dies nicht nötig sei, hat der Ausschussvorsitzende Lars Castellucci (SPD) zu einer weiteren Sitzung am Donnerstagmorgen eingeladen. Die Unionsfraktion hatte darauf gedrängt. In der Einladung des Ausschussvorsitzenden, die Mittwochmittag an die Mitglieder verschickt wurde, heißt es mit Bezug auf Faeser: Einziger Tagesordnungspunkt sei der Antrag der Fraktion von CDU/CSU, einen Bericht zu erhalten "zu ihrem dienstlichen Verhalten zur Herbeiführung einer Rechtfertigung von dienstlichen Maßnahmen gegenüber Herrn Schönbohm".

Auf Nachfrage heißt es, auch die Ministerin sei zu der Sondersitzung geladen worden. Ob sie erscheinen wird, blieb vorerst offen. Faeser hatte sich für die erste Sondersitzung der Angelegenheit am Dienstag aus "medizinischen Gründen" entschuldigen lassen. Die Ampel-Koalition hatte noch am Mittwochvormittag erklärt, eine weitere Sitzung nicht für notwendig zu halten: "Es sind seit gestern keine neuen Erkenntnisse ersichtlich, die eine erneute Befassung des Ausschusses rechtfertigen würden. Darüber hinaus erschließt sich auch eine Eilbedürftigkeit nicht", hieß es in einer Mitteilung an die Ausschussmitglieder. Am Mittwochnachmittag kam man dann zu der Erkenntnis, dass der Ausschussvorsitzende die Forderung der Union mit Verweis auf die Geschäftsordnung nicht zurückweisen könne. Es sei aber unklar, ob "der Antrag von CDU und CSU rechtsmissbräuchlich ist", hieß es dazu in Koalitionskreisen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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