Piratenpartei: Landgericht will nicht über Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung entscheiden
Archivmeldung vom 15.07.2019
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Freigeschaltet durch André OttIn seinem Beschluss vom 9. Juli (Az. 22 Qs 40/19) schließt sich das Landgericht der Meinung des Amtsgerichts an, nur "zufällig" miterfasste Personen hätten kein Recht zu klagen. Außerdem sei das Verwaltungsgericht für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kfz-Massenspeicherung zuständig [1].
Der Kläger Marko Tittel, Autofahrer und Mitglied der Piratenpartei Brandenburg, will weiter klagen und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen: "Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn schafft den gläsernen Autofahrer und setzt ihn einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung seiner persönlichen Lebensführung durch Unbefugte. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann."
Einem diese Woche veröffentlichten internen Bericht zufolge [2] speichert Brandenburgs Polizei mithilfe von Kennzeichenscannern seit über zwei Jahren flächendeckend auf Vorrat, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war - dauerhaft und auf unbestimmte Zeit. Die Piratenpartei enttarnt im Internet die offiziell geheim gehaltenen Standorte der Kennzeichenscanner [3], damit betroffene Autofahrer klagen können. Weitere Informationen zum Kennzeichenscanner, zu den rechtlichen Situationen in den jeweiligen Bundesländern, bereits gefundene Scannerorte [4] und wie man beim Enttarnen der Scanner mithelfen kann [5], befinden sich ebenfalls auf der Seite [3].
Fußnoten:
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[1] http://ots.de/rNfczX
- [2] http://ots.de/UdLoMw
- [3] https://www.piratenpartei.de/kfzscan
- [4] http://ots.de/tjE8Fk
- [5] https://github.com/Scan-Rec/Scan-Rec
Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)