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Rot-Grün will Tariftreuegesetz entschärfen

Archivmeldung vom 22.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Nordrhein-Westfalen
Wappen von Nordrhein-Westfalen

Das nordrhein-westfälische Tariftreue- und Vergabegesetz soll in zentralen Punkten geändert werden. Dies berichtet die "Rheinische Post" unter Berufung auf Regierungskreise. So soll künftig nur noch derjenige Anbieter, der den Zuschlag erhält, den Nachweis erbringen müssen, dass alle Vorgaben eingehalten werden.

Außerdem soll bis Ende 2017 der im Tariftreuegesetz verlangte Mindestlohn von 8,85 Euro der Regelung auf Bundesebene (derzeit 8,50 Euro) angepasst werden. Die Fraktionen von SPD und Grünen haben die neuen Eckpunkte zur Reform des Tariftreuegesetzes inzwischen der Clearingstelle Mittelstand zur Stellungnahme übermittelt, berichtet die Zeitung.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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