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Bundesregierung will öffentlichen Dienst attraktiver machen

Archivmeldung vom 01.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Günter Krings Bild: bundestag.de
Günter Krings Bild: bundestag.de

Die Bundesregierung will den öffentlichen Dienst attraktiver machen. Beamte sollen deshalb künftig ihre Pensionsansprüche nicht mehr verlieren, wenn sie aus dem öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft wechseln. Auf Eckpunkte einer neuen Versorgungsregelung haben sich Union und FDP nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" jetzt geeinigt.

Das Kabinett soll über den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums, der gerade zwischen den Ressorts abgestimmt wird, in der zweiten Februarhälfte befinden, damit vor der Wahl noch Zeit für die Verabschiedung im Bundestag bleibt.

Bisher werden ausscheidende Beamte in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dadurch müssen sie spürbare Einbußen in Kauf nehmen. Künftig sollen Bundesbeamte und Berufssoldaten nach sieben Jahren im öffentlichen Dienst den größten Teil ihrer Versorgungsanwartschaften mitnehmen können. Geplant ist lediglich ein Abschlag von 15 Prozent.

"Der demographische Wandel wird den Kampf um Nachwuchskräfte in den nächsten Jahren verschärfen. Wir wollen mit der Reform die besten Köpfe für den öffentlichen Dienst gewinnen und den Austausch zwischen Staat und Wirtschaft beleben", sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der Zeitung. Die Verbeamtung dürfe "keine Sackgasse" sein. Es sei ein Gebot der Fairness, dass ausscheidende Beamte künftig nicht mehr auf bis zu zwei Drittel ihrer Altersversorgung verzichten müssten, so Krings weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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