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Solidarität? MV gibt von Bundesgeldern nur 34% direkt an die Kommunen weiter

Archivmeldung vom 05.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dr. Gunter Jess (2019)
Dr. Gunter Jess (2019)

Bild: AfD Deutschland

Solidarität ist ein altes Zauberwort aus der SPD-Mottenkiste, das die ‚Alte Tante‘ immer dann gerne mit einem roten Schleifchen präsentiert, wenn Wahlen anstehen. Im politischen Tagesgeschäft ist von dieser Verbundenheit dann außer dem Schleifchen oft nichts zu sehen, was aktuell in Mecklenburg-Vorpommern zu sehen ist.

Hier steht die Weiterreichung und Auszahlung des 230 Millionen Euro-Kuchens an ‚Bundesergänzungszuweisungen‘ für steuerschwache Kommunen zur Verteilung an. Die AfD-Fraktion hatte mit ihrem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) Mecklenburg-Vorpommern beantragt, alle Tortenstücke, d. h. 100 Prozent, direkt an die Kommunen auszugeben. Soviel an Solidarität war für die Abgeordneten der SPD-CDU-Regierungskoalition und der LINKE wohl zuviel des Guten und sie lehnten den Vorschlag der AfD rundweg ab. Somit werden die steuerschwachen Kommunen wohl lediglich mit einem Drittel des Kuchen und ein paar Krümeln abgespeist.

Dazu erklärt der Abgeordnete der AfD-Fraktion, Dr. Gunter Jess: „Die AfD-Fraktion wollte veranlassen, dass die zweckgebundenen Bundesergänzungszuweisungen für steuerschwache Kommunen in voller Höhe an die Kommunen mit besonders geringer kommunaler Steuerkraft weitergereicht werden. Die anderen Parteien haben die Überweisung des Gesetzentwurfes in die zuständigen Ausschüsse verhindert. Es wäre kein Problem gewesen, die Summe von zirka 230 Millionen Euro pro Jahr aus der Finanzausgleichsmasse des neuen FAG herauszunehmen, ebenso wie viele andere Vorabzugsposten zugunsten des Landes. Nun müssen sich die steuerschwachen Kommunen voraussichtlich mit 34,163 Prozent dieser Anteilssumme begnügen.“

Quelle: AfD Deutschland

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