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Grüne unternehmen neuen Anlauf für Verbandsklagen im Arbeitsrecht

Archivmeldung vom 15.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: B90/ Die Grünen

Auch nach den jüngsten Skandalen in der Fleischindustrie denkt die Bundesregierung offenbar nicht daran, Arbeitnehmerrechte mithilfe der Möglichkeit von Verbandsklagen zu stärken. Das geht aus einer Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vorliegt.

"Die Einführung eines allgemeinen Verbandsklagerechts im Arbeitsrecht wird nicht erwogen", heißt es darin. Die Grünen fordern ein Umdenken. "In Sonntagsreden spricht die Bundesregierung vom sozialen Europa, national aber macht sie zu wenig, um es wirklich durchzusetzen", sagte die europapolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Grüne, Franziska Brantner, der "NOZ". Die Antwort der Bundesregierung zeige, "dass sie weiterhin nicht an nachhaltigen Lösungen interessiert ist. Verstöße gegen Arbeitsrecht und -schutz sind nämlich keine Einzelfälle, sondern geschehen systematisch". Nach Ansicht des Ministeriums kommt es "bei der Geltendmachung individueller arbeitsrechtlicher Ansprüche in der Regel auf die Umstände des Einzelfalls an. Kollektivrechtliche Ansätze wie ein Verbandsklagerecht können in diesen Konstellationen nicht weiterhelfen".

Grünen-Politikerin Brantner betonte in der "NOZ": "Es ist beschämend, dass die Bundesregierung bis auf etwas Symbolpolitik in der Fleischwirtschaft weiter bei den miesen Arbeitsbedingungen von Beschäftigten aus Mittel- und Osteuropa wegschaut und Ausbeutung in Kauf nimmt." Mit einem Antrag, den die Grünen am Donnerstag in den Bundestag einbringen, wollen sie nun gegensteuern. "Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, endlich im Bund und auf europäischer Ebene dagegen vorzugehen, um den Arbeitsschutz zu verbessern und bürokratische Hürden abzubauen, etwa indem eine europäische Sozialversicherungsnummer die A1-Formulare ersetzt", sagte Brantner. Arbeitnehmerfreizügigkeit sei ein elementares Recht in der EU, faire Bedingungen müssten für alle gelten.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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