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Amtsgericht will nicht über Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung entscheiden

Archivmeldung vom 27.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gericht (Symbolbild)
Gericht (Symbolbild)

Foto: ACBahn
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach Auffassung des Amtsgerichts hätten Personen, deren Kfz-Kennzeichen nur zufällig miterfasst würden, kein "Rechtsschutzbedürfnis", so dass die Klage nicht zuzulassen sei.[1]

Der Kläger Marko Tittel, ein Autofahrer aus Brandenburg, sieht das anders: "Von der Kfz-Massenspeicherung bin ich nicht nur zufällig mitbetroffen, sondern diese Maßnahme ist gezielt darauf angelegt, meine und auch alle sonstigen Kraftfahrzeuge auf der Strecke zu erfassen und festzuhalten. Das ist eine völlig unverhältnismäßige, wahllose Vorratsspeicherung jedes Autofahrers auf den Autobahnen des Landes."

Tittel hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts eingereicht, über die das Landgericht entscheiden wird. Unterdessen ist auch Herbert Trimbach, der bisherige Leiter der Polizeiabteilung im Landesinnenministerium in Potsdam, vor Gericht gezogen: Nachdem Trimbach die vorläufige Einstellung der hochproblematischen Kfz-Massenspeicherung empfohlen hatte, wurde er in den für Wahlen zuständigen Sachbereich versetzt.

"Dass mundtot gemacht wird, wer kritisch nachfragt oder Rechtsbrüche kritisiert, hat bei einigen Polizeien leider Tradition, das kenne ich aus Schleswig-Holstein", kommentiert Dr. Patrick Breyer, Innenexperte und Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland. "Diese Strafversetzung gilt es ebenso zu stoppen wie die illegale Kfz-Massenspeicherung selbst."

Fußnoten: [1] Beschluss: http://ots.de/5HlVPq

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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