Städtetag kritisiert Grundsteuer-Mehrbelastung für Wohnimmobilien
Der Deutsche Städtetag gibt den Bundesländern eine Mitschuld an steigenden Grundsteuern auf Wohnimmobilien ab 2025. "Wir warnen bereits seit längerer Zeit davor, dass durch die Grundsteuerreform des Bundes ab dem kommenden Jahr vielerorts Wohngrundstücke stärker belastet werden als Geschäftsgrundstücke", sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, der "Welt am Sonntag".
Die Länder hätten es versäumt, dieser Belastungsverschiebung
vorzubeugen. Hintergrund ist die Grundsteuerreform mit aktualisierten
und teils deutlich gestiegenen Immobilienwerten, die in neue
Berechnungsmodelle einfließen. Wohnimmobilien hätten sich meist stärker
verteuert als Gewerbegrundstücke, so Dedy weiter.
In jenen
Bundesländern, die das sogenannte Bundesmodell mit einer Anrechnung der
Bodenrichtwerte anwenden, steige die Steuerlast für die betroffenen
Immobilienbesitzer entsprechend stark an. "Diese systematische
Mehrbelastung von Wohnimmobilien durch die Reform hätten die
Bundesländer verhindern können, indem sie die Messzahlen für
Geschäftsgrundstücke anpassen. Das haben bisher leider nur Berlin,
Sachsen und das Saarland getan", sagte Dedy.
"In den anderen
Bundesländern ist es für eine Anpassung der Messzahlen zum Jahr 2025 zu
spät." Beim Hebesatz dagegen gebe es noch Gestaltungsspielraum. "Die
Festlegung der neuen Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 muss bis zum
30. Juni 2025 abgeschlossen sein." Wo die Steuerlast also übermäßig
steigt, könnten die Gemeinden noch reagieren.
Ab 2025 gilt
bundesweit ein neues Grundsteuersystem. Städte und Gemeinden beginnen
aktuell mit dem Versand neuer Steuerbescheide. Hintergrund ist ein
Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2018 die alten
Immobilien-Einheitswerte für ungültig erklärt hatte, die bisher zur
Berechnung der Steuer herangezogen worden waren.
Quelle: dts Nachrichtenagentur