Justizministerium will Akten-Übermittlung an Gerichte vereinfachen
Das Bundesjustizministerium will Gerichten den Umgang mit elektronischen Behördenakten erleichtern. Dazu wurde am Montag ein Verordnungsentwurf veröffentlicht, mit dem die Standards für die Übermittlung an die Gerichte vereinheitlicht werden sollen.
Bisher werden die Akten demnach sehr uneinheitlich und überwiegend ohne
maschinenlesbaren Datensatz übermittelt, was die Handhabung durch die
Justiz "erheblich" erschwere. Die Verordnung sieht bundeseinheitliche
technische Rahmenbedingungen vor. So werde auch die Übermittlung über
Ländergrenzen hinweg erleichtert, so das Ministerium.
Bundesjustizminister
Marco Buschmann (FDP) bezeichnete die Verordnung als "Baustein zur
Stärkung der Gerichte". Es reiche demnach nicht aus, dass die Akten bei
den Behörden und in der Justiz elektronisch geführt werden. "Wir müssen
auch sicherstellen, dass diese unkompliziert von A nach B übermittelt
werden und die Gerichte diese unkompliziert und schnell lesen und nutzen
können."
Konkret sieht die Verordnung unter anderem vor, dass
elektronische Dokumente einer Akte grundsätzlich "auf dem sicheren
Übermittlungsweg" zwischen dem besonderen elektronischen
Behördenpostfach der Behörde und der elektronischen Poststelle des
Gerichts zu übermitteln sind. Für die Übermittlung wird das Dateiformat
PDF festgelegt. Es werden zudem Mindestanforderungen an einen
strukturierten maschinenlesbaren Datensatz festgelegt, der einer
elektronischen Akte bei der Übermittlung beigefügt werden soll.
Quelle: dts Nachrichtenagentur