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SPD-Generalsekretärin: Wichtiger Schritt nach vorn im NPD-Verbotsverfahren

Archivmeldung vom 03.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Katarina Barley (2014)
Katarina Barley (2014)

Foto: Harald Krichel
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

SPD-Generalsekretärin Katarina Barley ist "sehr zuversichtlich", dass es zu einem NPD-Verbot durch das Bundesverfassungsgericht kommt. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" zeigte sich Barley überzeugt, im Kampf gegen den organisierten Rechtsextremismus "einen wichtigen Schritt" voranzukommen. Das Bundesverfassungsgericht könne sich jetzt " endlich inhaltlich um die aggressive Verfassungsfeindlichkeit der NPD kümmern".

Das Gericht hatte zuvor Maßstäbe für ein Parteienverbot entwickelt und dabei die Beachtung der freiheitlich demokratischen Grundordnung in den Mittelpunkt gestellt. Sie habe "keinen Zweifel, dass die NPD aggressiv und kämpferisch gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vorgeht", sagte die SPD-Generalsekretärin. Sie kritisierte, dass sich die Union verweigert habe und sich deswegen Bundestag und Bundesregierung nicht am NPD-Verbotsverfahren beteiligt hätten. "Das ist schade. Umso wichtiger ist es, dass jetzt die Länder zeigen, dass sie unsere Gesellschaft vor den rechtsextremen Menschenfeinden schützen", sagte Barley. Das gelte insbesondere für Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU). Dieser habe "rechte Umtriebe in seinem Bundesland viel zu lange gewähren lassen", meinte die SPD-Politikerin.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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