Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung kosten 3,3 Milliarden Euro
Archivmeldung vom 19.02.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung im Strukturwandel werden die Steuer- und Beitragszahler bis 2023 rund 3,3 Milliarden Euro kosten.
Das sieht der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums für das "Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung" vor, über den das "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe) berichtet.
Das ursprünglich "Arbeit-von morgen"-Gesetz genannte Vorhaben sehe unter anderem höhere staatliche Zuschüsse für die Weiterbildungsförderung, bessere Qualifizierungsmöglichkeiten in Transfergesellschaften, einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und eine Stärkung der Ausbildungsförderung vor, heißt es in dem Referentenentwurf weiter.
Nach längerem Streit zwischen Union und SPD hatte sich der Koalitionsausschuss Ende Januar auf die Inhalte des Gesetzes verständigt. Nach dieser Einigung sollte der von der SPD geforderte Rechtsanspruch auf Nachholen eines Berufsabschlusses, der auch Bestandteil der Nationalen Weiterbildungsstrategie ist, keinen Eingang in das Gesetz finden. Im Referentenentwurf, über den das "Handelsblatt" berichtet, heißt es aber nun, dass Geringqualifizierte einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Förderung einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter erhalten sollen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur