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Behindertenbeauftragte fordern höhere Ausgleichsabgabe

Archivmeldung vom 29.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Arbeitgeber, die entgegen ihrer Pflicht keine oder zu wenige Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, sollten nach Ansicht der Behindertenbeauftragten von Hessen und Rheinland-Pfalz eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen. "Das würde den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen, mehr Menschen mit Behinderung einzustellen", sagte Matthias Rösch, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung in Rheinland-Pfalz, dem "Mannheimer Morgen".

Auch Maren Müller-Erichsen, Landesbehindertenbeauftragte in Hessen, würde eine Erhöhung der Abgabe begrüßen. "Mit dem Geld könnte man weitere Integrationsprojekte fördern", sagte sie dem "Mannheimer Morgen". Rösch machte aber deutlich, dass Sanktionen alleine nicht ausreichen würden, um mehr Menschen mit Behinderung in reguläre Beschäftigung zu bekommen. "Auch die Firmenkultur muss entsprechend offen sein", sagte er. Arbeitgeber mit mehr als 20 Stellen müssen mindestens fünf Prozent davon mit Schwerbehinderten besetzen. Tun sie dies nicht, wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Sie liegt - je nachdem inwieweit die Quote zumindest teilweise erfüllt wird - zwischen 125 und 320 Euro im Monat pro unbesetzter Stelle.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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