Bundesdatenschützer sorgt sich um falsche Anreize bei Corona-App
Archivmeldung vom 25.05.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, hat davor gewarnt, die Akzeptanz für die geplante Corona-Warn-App mit falschen Anreizen zu gefährden. "Vor- oder Nachteile im täglichen Leben an die App zu knüpfen, wäre kontraproduktiv", sagte Kelber dem "Handelsblatt".
"Das wäre schlecht für eine breite Akzeptanz und würde damit letztlich der Wirtschaft schaden." CDU-Europapolitiker Axel Voss hatte zuletzt in einem Zeitungsinterview zwar von einer freiwilligen Nutzung der App gesprochen, aber zugleich erklärt, nur wer die App habe, solle zuerst wieder ins Restaurant, Theater oder Freibad dürfen, so das "Handelsblatt".
Kelber sagte dazu: "Wenn solche Anreize per Verordnung oder gesetzlicher Grundlage gesetzt würden, dann wäre fraglich, ob die Einwilligung in die Nutzung der App noch freiwillig war." Damit entfalle aber die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten.
"Deshalb empfehle ich allen, die mit solchen Daten Infektionsketten unterbrechen wollen, diese Debatte zu unterlassen." Kelber bewertete die bisherigen Streitigkeiten um die Warn-App kritisch. Das habe "Vertrauen gekostet". Man müsse der Politik aber zugutehalten, dass es "keine Blaupause für die aktuelle Krisensituation" gebe.
Er halte das "unmissverständliche Signal der Bundesregierung wichtig, dass es keine verpflichtende Nutzung der künftigen App geben wird, weder direkt noch indirekt". Darauf könne man aufbauen. Kelber beklagte zugleich, in die Pläne der Bundesregierung für eine Internet-Plattform zur Kontrolle von Quarantänefällen bisher nur unzureichend eingebunden zu sein. "Wir wissen noch nicht viel darüber", sagte er. Seine Behörde habe davon zu Beginn über eine Pressekonferenz erfahren. "Wenn so etwas entwickelt wird, sollte unsere Beratungsleistung eigentlich verpflichtend in Anspruch genommen werden", so der Datenschützer. "Und zwar frühzeitig, wenn noch Anpassungen ohne hohen zeitlichen oder finanziellen Aufwand möglich sind." Er wolle zum Beispiel wissen, wer der datenschutzrechtlich Verantwortliche sei, an den sich die Betroffenen wenden können oder wann die Daten gelöscht würden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur