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Kriegsbereit in fünf Tagen.

Archivmeldung vom 14.07.2004

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2004 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Der Verfassungsentwurf der Europäischen Union wurde klammheimlich nachgerüstet

Beispiel 1 – Verpflichtung zum militärischen Gegenschlag für alle EU-Staaten: Bisher stand im Verfassungsentwurf, Artikel I-40, Absatz 7, es sei eine »engere Zusammenarbeit im Bereich der gegenseitigen Verteidigung« vorgesehen. Im abgeänderten Text steht nun: »Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates müssen die anderen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung leisten.«

Quelle: http://www.jungewelt.de/2004/07-14/001.php

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