Kriegsbereit in fünf Tagen.
Archivmeldung vom 14.07.2004
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeDer Verfassungsentwurf der Europäischen Union wurde klammheimlich nachgerüstet
Beispiel 1 Verpflichtung zum militärischen Gegenschlag für alle EU-Staaten: Bisher stand im Verfassungsentwurf, Artikel I-40, Absatz 7, es sei eine »engere Zusammenarbeit im Bereich der gegenseitigen Verteidigung« vorgesehen. Im abgeänderten Text steht nun: »Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates müssen die anderen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung leisten.«