Bernd Baumann zu den Corona-Änderungen am Bundeswahlgesetz
Archivmeldung vom 14.01.2021
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Freigeschaltet durch André OttDie Regierungskoalition möchte die Bundesregierung ermächtigen, durch Exekutivverordnungen die Wahlverfahren der Parteien zur Aufstellung der Kandidaten für die Bundestageswahl abweichend von den eigentlichen gesetzlichen Vorgaben und den Parteisatzungen zu regeln.
Dr. Bernd Baumann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, widerspricht diesem Ansinnen:
Quelle: AfD Deutschland
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