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Bund wird für Föderalismusreform-II-Verhandlungen verbindliche Anti-Verschuldungsregeln vorlegen

Archivmeldung vom 20.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Das Bundesfinanzministerium will, im Zuge der weiteren Verhandlungen über die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, verbindliche Regeln zur Schuldenvermeidung zur Gesprächsgrundlage erheben.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), meinte in einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe): "Ich bin sehr dafür, und der Bund wird auch im Zusammenhang mit der Föderalismusreform II vorschlagen, dass verpflichtend alle Maßnahmen vorbeugend ergriffen werden, damit kein Land mehr in eine extreme Haushaltsnotlage gerät. Ob das in ein allgemeines Verschuldungsverbot mündet, sehe ich so nicht", meinte die Politikerin als Ergebnis des Verfassungsgerichtsurteils zur Berliner Haushaltsverschuldung. "Das würde bedeuten, dass man auch in tatsächlich besonderen Situationen sich als Staat nicht mehr handlungsfähig zeigen könnte. Aber verbindliche Regeln, die verhindern, dass ein Land von überbordenden Zinslasten erdrückt wird, brauchen wir schon."

Äußerst skeptisch zeigte sich die Staatssekretärin angesichts der Forderung nach einer deutlichen Verkleinerung der Zahl der Bundesländer. "Wenn es zu einer Länder-Neugliederung auch mit dem Ziel der Verringerung der Länderzahl kommt, muss die Aufgabenverteilung zwischen Ländern und Bund neu justiert werden. Es kann nicht richtig sein, wenn hinterher eine Hand voll starke Länder übrig bleiben und der Bund, so wie beim belgischen Nationalstaat, nur noch für die Außen- und Verteidigungspolitik zuständig ist."

Mit dem Karlsruher Urteil sei es im Übrigen auf jeden Fall schwerer geworden, sich extrem zu verschulden, in der Hoffnung, der Bund und andere Länder würden zu Hilfe eilen. Das Verfassungsgericht habe Berlin zwei Handlungsrichtlinien nahe gelegt: Ausgabenverminderung und Einnahmeerhöhungen durch Veräußerung und Aktivierung von Vermögen. Frau Hendricks wies darauf hin, dass Berlin durchaus auch Steuergestaltungs-Spielraum habe.

Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung

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