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Kabinett beschließt geändertes Klimaschutzgesetz

Archivmeldung vom 12.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de

Die Bundesregierung hat die Änderung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf, mit dem unter anderem das Klimaziel für das Jahr 2030 deutlich erhöht wird. Gegenüber 1990 sollen die Treibhausgasemissionen um 65 Prozent reduziert werden.

Bisher lag das Ziel bei 55 Prozent. Für die Zeit zwischen 2031 und 2040 sieht das Gesetz einen Emissionsfahrplan vor. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung. Die CO2-Neutralität soll bereits 2045 statt 2050 erreicht werden.

Die Regierung reagiert damit auf das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten das deutsche Klimaschutzgesetz vor zwei Wochen in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Vor allem wurden fehlende hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 bemängelt. Das Gericht hatte den Gesetzgeber angewiesen, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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