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Rupprecht: Derzeit keine Notwendigkeit für Änderungen am BAföG

Archivmeldung vom 03.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bafög & Ausbildungsförderung
Bafög & Ausbildungsförderung

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Zu der am heutigen Montag vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten BAföG-Statistik erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht: "Die heute veröffentlichte BAföG-Statistik hat nur bedingte Aussagekraft über den Erfolg der BAföG-Novelle, die wir im vergangenen Jahr im Deutschen Bundestag beschlossen haben."

Rupprecht weiter: "Die Statistik bezieht sich auf das Jahr 2019, wesentliche Wirkungen vor allem bei der Zahl der BAföG-Empfänger werden sich aber erst in diesem und den Folgejahren einstellen. So haben wir beschlossen, dass die Einkommensfreibeträge in den Jahren 2020 und 2021 um insgesamt weitere 9 Prozent steigen. Auch die Freibeträge für anzurechnendes Vermögen werden in diesem Jahr angehoben. Aufgrund dieser substanziellen Änderungen gehen wir davon aus, dass die Zahl der BAföG-Empfänger steigen wird. Es besteht daher derzeit keine Notwendigkeit, vorschnell weitere Änderungen beim BAföG vorzunehmen.

Was bereits in der Statistik für das Jahr 2019 abgelesen werden kann, ist die von uns beschlossene Erhöhung der Bedarfssätze, die wesentlich bereits im Jahr 2019 wirkte. So ist der durchschnittliche monatliche Förderbetrag pro Person um 21 Euro (+ 4,3 Prozent) gegenüber dem Vorjahr gestiegen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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