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Schummer: 100 Jahre betriebliche Mitbestimmung in Deutschland

Archivmeldung vom 03.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Uwe Schummer (2019)
Uwe Schummer (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Uwe Schummer: Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen [Bundestag 22.03.2019]" / Eigenes Werk

Vor hundert Jahren, am 4.Februar 1920, trat das Betriebsrätegesetz in Kraft. Dieses räumte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland erstmals das Recht ein, Betriebsräte zu wählen.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer: "Das vor hundert Jahren in Kraft getretene Betriebsrätegesetz der Weimarer Republik bedeutete den Einstieg in unser heutiges erfolgreiches Mitbestimmungsmodell. Dem Gesetz lag das Verständnis zugrunde, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr sind als nur Produktivkapital. Damit knüpfte es an die Grundlagen der Christlichen Soziallehre an, nach der die Mitbestimmung im wirtschaftlichen Bereich zur Vollendung der menschlichen Person und seiner Würde gehört. Das Gesetz trug die Handschrift eines bedeutenden Christlich-Sozialen, des langjährigen Arbeitsministers Heinrich Brauns.

Der wirtschaftliche Erfolg Deutschlands und der Wohlstand im Land sind eng verbunden mit der Wirtschaftsordnung der Sozialen Marktwirtschaft. Eine wichtige Rolle hat dabei auch die Mitbestimmung gespielt. Sie schafft Identifikation mit dem Betrieb. Wissenschaftliche Studien belegen, dass diese sich positiv auf die Qualität unternehmerischer Entscheidungen auswirkt. Auch nach hundert Jahren ist die betriebliche Mitbestimmung alles andere als antiquiert. Im Prozess der Globalisierung und der Digitalisierung mit seinen Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitswelt sind Betriebsräte unverzichtbare Begleiter eines menschengerechten Wandels.

Wir wollen zügig die Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag angehen, die Arbeit von Betriebsräten zu erleichtern. Dazu gehören ein vereinfachtes Wahlverfahren und die Möglichkeit der Online-Stimmabgabe zu Betriebsratswahlen bei Einverständnis von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite. Auch ist zu prüfen, inwieweit der Schutz von Initiatoren von Betriebsratsgründungen verbessert werden muss. Geplant ist weiterhin eine Stärkung der Rechte von Betriebsräten bei der für eine erfolgreiche Transformation der Wirtschaft so wichtigen Weiterbildung der Beschäftigten. Auch muss verhindert werden, dass deutsche Mitbestimmungsrechte im Zuge europäischer Harmonisierungen ausgehöhlt werden."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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