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Prüfung der Verfassungstreue: Karlsruhe weist NPD-Antrag zurück

Archivmeldung vom 05.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Die rechtsextreme NPD ist mit dem Antrag gescheitert, ihre eigene Verfassungstreue vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Eine solche Feststellung sei im Gesetz nicht vorgesehen, hieß es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Karlsruher Gerichts.

Die NPD hatte die Klage im vergangenen November beim Verfassungsgericht eingereicht. Mit dem Vorstoß auf Feststellung ihrer Verfassungsmäßigkeit wollte die Partei einem drohenden Verbotsverfahren zuvorkommen.

Die Karlsruher Richter wiesen zudem den Vorwurf der NPD zurück, dass sich die laufende Debatte über ein Parteiverbot wie ein faktisches Parteiverbot auswirken würde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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