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Bundesdatenschutzbeauftragte spricht sich für Schulfach für digitale Kompetenz aus

Archivmeldung vom 18.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hat sich für ein Schulfach für digitale Kompetenz und für mehr Polizeipräsenz statt einer flächendeckenden Videoüberwachung in Deutschland ausgesprochen. Im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Voßhoff: "Ein Schulfach für digitale Kompetenz halte ich für notwendig und geboten." Digitale Kommunikation gehöre auch für Schüler bereits zum Alltag und sei auch nicht mehr wegzudenken, sagte Voßhoff. "Die damit zusammenhängenden Datenschutzfragen sind so komplex, dass sie nicht allein in den Familien, sondern von entsprechend geschulten Personen in der Schule aufgegriffen werden müssen", erklärte sie. Bei diesem Thema sei "auch der Gesetzgeber gefragt".

Ob die Bürger angesichts der akuten Gefahr von Anschlägen grundsätzlich freigiebiger mit ihren Daten seien, könne sie nicht sagen, erklärte Voßhoff in dem Interview. Klar sei indes, dass die Bürger wollten, "dass alles zu ihrer Sicherheit getan wird". Dies sei verständlich, sagte die Bundesbeauftragte. Dem stehe der Datenschutz auch nicht entgegen. "Datenschutz ist kein Täterschutz", betonte Voßhoff. Bereits heute sei die viel diskutierte Videoüberwachung zulässig. "Sie allein wird dem Sicherheitsanspruch aber nicht gerecht, sondern kann immer nur Bestandteil eines Gesamtkonzeptes sein, zu dem auch mehr Polizeipräsenz gehört", erläuterte Voßhoff weiter. "Der schreckliche Fall der Frau, die in Berlin an der S-Bahn die Treppe heruntergestoßen wurde, ist passiert, obwohl dort eine Kamera installiert war." Von der Kamera habe sich der Täter nicht von seiner Tat abhalten lassen. Allerdings sei es mithilfe der Kamera wenigstens möglich gewesen, ihn nachträglich zur Rechenschaft zu ziehen und damit eine Straftat aufzuklären.

Voßhoff, die das Amt der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit seit drei Jahren innehat, sprach auch über Anpassungsmaßnahmen, die notwendig seien, um die neue EU-Datenschutzgrundverordnung auf nationaler Ebene anwendbar zu machen. Voßhoff übte Kritik an dem vom Kabinett zu diesem Zweck gebilligtem Anpassungsgesetz. "Besonders problematisch" sei in diesem Zusammenhang die Umsetzung der neuen Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz, sagte Voßhoff. "So sollen mir in diesem Bereich nicht die Kompetenzen einer Datenschutzaufsichtsbehörde zukommen, die das europäische Recht vorsieht", kritisierte sie. Dabei gehe es gerade im Sicherheitsbereich "um das Vertrauen des Bürgers in staatliches Handeln", erklärte die CDU-Politikerin. "Wenn es aus Sicherheitsgründen nötig ist, in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Bürgers einzugreifen, dann muss eine effektive Datenschutzaufsicht sichergestellt sein, die kontrolliert, dass die verfassungsmäßigen Grenzen nicht überschritten werden", forderte Voßhoff. Sollten hier Datenschutzauflagen geschliffen werden, entspreche dies "auch nicht mehr den Vorgaben des Verfassungsgerichtes", warnte sie.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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