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Parlamentarier rechnen mit Erfolg bei Klage gegen Abgeordnetengesetz

Archivmeldung vom 11.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Peter Danckert rechnet mit einem Erfolg der Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das neue Abgeordnetengesetz.

"Wenn ich den Eindruck gehabt hätte, die Klage wäre aussichtslos, dann hätte ich das nicht gemacht", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe). "Zum Bild eines Abgeordneten gehört eine gewisse Unabhängigkeit. Das bedeutet, dass ich wieder in meinen angestammten Beruf hineinwechseln kann." Die Veröffentlichung von Einkünften schade einem Anwalt, so der SPD-Politiker. Zudem könnten sich Minister, Staatssekretäre und Generalsekretäre von Parteien auch nicht schwerpunktmäßig dem Mandat widmen.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Heinrich Leonhard Kolb erklärte dem Blatt: "Es geht darum, ob wir ein Parlament aus Berufspolitikern und Funktionären haben oder ob es auch Personen gibt, die neben dem Mandat ein weiteres Standbein besitzen. Man ist dann unabhängiger und bringt eigene Erfahrungen ein." Er fuhr fort: "Ein mittelständisches Unternehmen ist ein lebendes Objekt. Da muss man täglich eingreifen können. Einem Abgeordneten zu sagen: ,Das darfst Du aber nicht', ist weltfremd. Tut man es trotzdem, werden sich Mittelständler nicht mehr für den Bundestag bewerben können."

Quelle: Pressemitteilung Mitteldeutschen Zeitung

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